Förderung öffentliche Bibliotheken
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Förderungsrichtlinien für öffentliche Bibliotheken
Förderansuchen für öffentliche Bibliotheken
Die Einreichfrist für Bibliotheksförderungen wurde auch für das 2021 um ein Monat verlängert und endet mit 30.04.2021.Tätigkeitsbericht
Formular Belegsverzeichnis Sachkosten für öffentliche Bibliotheken
Zusätzlich sind bei einer Förderung ab € 2.501,00 Originalbelege und Zahlungsnachweise zu übermitteln.
Information
Für den in der Förderrichtlinie unter § 9 besondere Förderungskriterien definierten Punkt
5.3. Teilnahme an mindestens einer steiermarkweiten oder regionalen Initiative zur Sprach- und Leseförderung des Landes Steiermark,
kann zum einmaligen Erhalt von 3 Punkten (€ 150,--) für 2021 entweder eine Veranstaltung im Rahmen der „Lies was Wochen" oder eine Veranstaltung für Familien mit Kindern zwischen 6 und 18 Monaten im Rahmen des Projektes „Buchstart Steiermark" berücksichtigt werden. Eine Information zur Veranstaltung (Titel, Datum und Anzahl der BesucherInnen/TeilnehmerInnen) sowie der Rechnungsnachweis sind der Förderabrechnung bzw. dem Tätigkeitsbericht beizulegen.
Weitere Informationen
Einen Überblick aller Förderunterlagen, Abrechnungsvorlagen, Logo usw. finden Sie auf der Homepage des Bereiches Förderungsmanagement.