
Gleichbehandlung von Frauen und Männern
Rechtlich sind Frauen und Männer in Österreich mittlerweile gleichgestellt. Beide haben theoretisch Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildungen jeder Art, zu sämtlichen Berufen und Stellen und die Möglichkeit, ihr eigenens Leben selbstbestimmt zu gestalten. Praktisch finden sich dennoch in fast allen Bereichen des öffentlichen und des privaten Lebens Unterschiede, Unterscheidungen und bewusstes Trennen zwischen Frauen und Männern. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt nicht nur vor, wo einer Frau berufliche Aufstiegschancen aufgrund dubioser Argumente verwehrt werden. Vermutlich weiß fast jede Frau eine Situation zu berichten, in der sie aufgrund ihres Frau-Seins eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung erfahren hat.
Detaillierte Informationen zum Bundesgleichbehandlungsgesetz finden Sie auf der Seite der Frauenministerin unter
www.frauen.bka.gv.at
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter
www.ris.bka.gv.at

